Baubiologe Dirk Schumacher Sachverständiger für Schimmelpilzsanierung
Staatlich geprüfter Desinfektor
Bodenaufbauten/Asbest vom 11.04.2024
Aus gegebenem Anlaß möchte ich auf eine besondere Problematik hinweisen: Immer häufiger erreichen mich Anfragen von besorgten Kunden, die Fußböden erneuern ließen, ohne deren Substanz untersuchen zu lassen. Im Nachhinein bekommt man Bedenken, weil man darauf aufmerksam gemacht wurde, dass diese Böden unter Umständen Asbestfasern oder Schadstoffe enthalten könnten.
Zu Recht, denn in den sechziger, siebziger und achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts wurden eine Vielzahl von Bodenbelägen verbaut, die Asbest enthielten. Das betrifft den Bodenbelag selbst, sowie ewaitige Unterböden, Kleber und Ausgleichsmassen. Asbest wurde in Deutschland 1993 gänzlich verboten; in anderen Ländern Europas erst ab 2005.
Bei unsachgemäßem Ausbau werden ganze Häuser und Wohnungen kontaminiert. Es ist dann nicht unmöglich dieses Problem in den Griff zu bekommen, aber sehr viel schwieriger und teurer, als wenn man die Bodenaufbauten im Vorhinein prüfen lässt.
Deshalb möchte ich dringend empfehlen bei geplanten Renovierungsmaßnahmen, zu Ihrem und dem Schutz der Handwerker, die Böden testen zu lassen.
Die betreffenden Böden weisen von der Optik eine Gestaltung auf, die man mit einfachen PVC-oder Linoleumböden verwechseln kann. Es gibt Bahnenware oder relativ feste, brüchige Platten. Die Unterböden sind von einer filz-oder pappenartigen Konsistenz.
Hierbei ist die Gefährdung besonders groß, da die Asbestfasern nicht fest gebunden sind.
Asbest wurde übrigens nicht nur für Böden, sondern auch für ca. 3000 verschiedene Anwendungen verwendet, auch in Spachtelmassen und Putzen.
Sogenannte PAK (Polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe) oder Holzschutzmittel können bei Fussböden auch eine Rolle spielen.